Der Begriff Samenbank bezieht auf die Bevorratung
verschiedenster Samen, dazu zählen neben Saatgut für die Pflanzenzucht
natürlich auch tierische, sowie letztlich auch menschliche Samen - bzw.
Spermienzellen. Im Zusammenhang mit der Humanmedizin werden Spermien in der
Regel eingefroren um zu einem späteren Zeitpunkt für eine künstliche Befruchtung
genutzt werden zu können.
Kinderwunsch durch künstliche Befruchtung
Durch geprüfte Spender wird befruchtungsfähiges Sperma abgeben und in der jeweiligen Samenbank
gesammelt. Je nach Bedarf kann dieses dann, soweit rechtlich möglich, zur
Erfüllung eines Kinderwunsches von bis dahin kinderlosen Paaren genutzt werden.
Die Auswahl der Spermaspender richtet sich hierbei nach einer klar
festgesetzten Qualitätssicherung, welche an den entsprechenden Beschlüssen der
deutschen Gesetzgebung orientiert.
Die künstliche Befruchtung wird derzeit durch das
Embryonenschutzgesetz geregelt, welches sämtliche Belange der künstlichen
Befruchtung regelt und in seiner momentanen Fassung seit 1991 besteht. Aufgrund
dessen, dass eine Gesetzesgrundlage geschaffen wurde kann man sich vielleicht
vorstellen, dass der Spielraum, von gewissen klar definierten Voraussetzungen
abzuweichen relativ gering ist, heißt im Umkehrschluss, gewisse Voraussetzungen
müssen in Deutschland gegeben sein, um eine künstliche Befruchtung durchführen
zu lassen. Weniger rechtlich verbindliche Kriterien finden sich in den
Richtlinien, welche durch die Bundesärztekammer aufgestellt wurden.
Familienstand und künstliche Befruchtung (Regenbogenfamilie)
Im Gegensatz zu vielen benachbarten EU-Staaten ist der
Familienstand für eine künstliche Befruchtung in Deutschland nicht unwichtig,
denn eine Richtlinienüberarbeitung der
Bundesärztekammer aus dem Jahre 2006 gesteht nur Ehepaaren oder heterosexuellen
Paaren in gefestigter Partnerschaft Zugang zu einer Samenbank und somit zu
einer künstlichen Befruchtung. Dieser Zusatz ist im übrigen nicht im
Embryonenschutzgesetz verankert. Wie man sich vorstellen kann stößt diese
Richtlinie in einer Gesellschaft, in der gelebte Homosexualität durchaus keine
Seltenheit ist auf Unverständnis, vor allem lesbische Paare, die teils sogar
standesamtlich verheiratet sind fordern Zugang zu künstlicher Befruchtung.
Dieser Umstand erschwert vielen Paaren die Erfüllung eines
möglicher Weise langersehnten Kinderwunsches, die differenzierten Ansichten
zwischen Gesetz und Richtlinien der Bundesärztekammer sollten zeitgemäß
angepasst werden. Welche Samenbank am Ende ins Blickfeld des Interesses rutscht
und welche Möglichkeiten der Auswahl bestehen kann man in
Samenbankverzeichnissen nachvollziehen. Die zur Zeit größte private Samenbank
befindet sich in Dänemark und firmiert unter dem Namen "Cryos International
Sperm Bank Ltd."
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